
Cessio bonorum (lat.), Abtretung des Vermögens seitens des zahlungsunfähigen Schuldners an seine Gläubiger. Wenn nämlich ein Schuldner ohne sein Verschulden in Vermögensverfall geraten ist, so kann er zur Abwendung weiterer Nachteile erklären, daß er hiermit sein Vermögen an seine Gläubiger abtrete, womit der Konkurs für eröffnet gilt. S...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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